Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen zum Köstritzer Echolot 2011/2012 sind auf dem Stand vom 18. November 2011 und dienen als Grundlage für die Teilnahme am Bandwettbewerb.
a) Allgemeines
- Teilnehmen kann jeder ab 18 Jahren, ausgenommen Mitarbeiter beteiligter Unternehmen sowie deren Angehörige.
- Zur Teilnahme berechtigt sind Musiker aus der Bundesrepublik Deutschland.
- Teilnahmeschluss ist der 10.01.2012.
- Teilnehmen können Bands und Musiker mit eigenen Kompositionen und Texten sowie Coversongs, wobei Coversongs ausgeschlossen sind, an denen die GEMA nicht sämtliche für die Verwertung im Rahmen des Projekts „Köstritzer Echolot“ erforderlichen Rechte an den Musikwerken wahrnimmt. Die GEMA nimmt z.B. an einem Großteil des US-amerikanischen Repertoires (Kompositionen/Texte) nicht sämtliche Online-Rechte wahr.
- Die Teilnehmer an den Auswahlkonzerten sowie der endgültige Gewinner werden durch eine Fachjury ermittelt. Die Gewinner werden telefonisch oder per Email benachrichtigt.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Es existiert kein Anspruch der Teilnehmer auf den ausgelobten Preis.
- Ein eventueller Gewinn wird überwiesen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
b) Rechte
- Die Teilnehmer versichern, dass sie mit ihrer Aufnahme nicht gegen geltendes Recht verstoßen, z.B. gegen Urheber- oder verwandte Schutzrechte Dritter, Marken- oder andere Kennzeichenrechte, die Bestimmungen des Jugendschutzes und des Wettbewerbsrechts. Dies betrifft unter anderem auch die Verwendung von Band- und Künstlernamen, Songtiteln und von den Teilnehmern übersandter Fotos und Materialien (auch hinsichtlich der Rechte der Fotografen).
- • Die Teilnehmer räumen der Köstritzer Schwarzbierbrauerei GmbH die für den Zweck der Durchführung des Projekts „Köstritzer Echolot“ sämtlicher erforderlichen Nutzungsrechte (sowohl an Kompositionen und Text – soweit die Rechte an Song hinsichtlich der Musikwerke nicht über die GEMA wahrgenommen werden – als auch an der Aufnahme) als einfach Nutzungsrechte ohne Entgelt ein, und zwar ohne räumliche Beschränkung, jedoch zeitlich auf die Laufzeit des Projekts „Köstritzer Echolot“ befristet, spätestens aber bis zum 31.12.2012. Dies umfasst auch die Verwendung der in Buchst. a) genannten Namen von Fotos und biografischen Angaben betreffend die in Buchst. a) Genannten, und zwar insoweit ohne zeitliche Begrenzung. Inhalte, die auf dem Köstritzer Musikblog veröffentlicht werden, bleiben darüber hinaus unbegrenzt bestehen.
- Die Teilnehmer stellen im Rahmen der Bewerbung ihre Lieder und ggf. Videos via Embed Code von den Plattformen Youtube und Soundcloud zur Verfügung und gewährleisten dadurch, dass sie die Rechte dieser Veröffentlichungen inne haben.
- Die Teilnehmer versichern, über die zuvor genannten Rechte verfügen zu können.
- Soweit die Teilnehmer nicht identisch mit den Komponisten/Textdichtern sind, und diese nicht von der GEMA wahrgenommen werden, legen die Teilnehmer unaufgefordert eine schriftliche Erklärung der Komponisten/Textdichter oder, falls vorhanden, sämtliche von ihnen eingeschalteter Musikverlage vor, wonach die Nutzung im Rahmen des Projekts „Köstritzer Echolot“ zu den genannten Bedingungen erfolgen kann.
- Soweit die Rechte an der Aufnahme bei einem Tonträgerhersteller (Label) liegen, legen die Teilnehmer unaufgefordert eine schriftliche Erklärung des Labels vor, wonach die Nutzung im Rahmen des Projekts „Köstritzer Echolot“ zu den genannten Bedingungen erfolgen kann.
- Legen die ausübenden Künstler diese Erklärung nicht vor, behält sich die Köstritzer Schwarzbierbrauerei GmbH vor, sie ohne weiteres zu disqualifizieren.
- Sollte es während der zwei Votingphasen („100 Votes zählen“ / „Wildcard für das Finale“) zu ungewöhnlichen Ergebnissen kommen, die auf eine manipulative Veränderung durch die Band oder durch Fans ohne das Wissen der Band hinweisen, behält sich die Köstritzer Schwarzbierbrauerei GmbH vor, den jeweiligen Bewerber zu disqualifizieren und von dem Wettbewerb auszuschließen. Gemeint ist beispielsweise das Anlegen von Fake-Accounts auf Facebook durch einzelne Fans, die damit mehrfach Punkte vergeben würden.
- Sollten Dritte oder staatliche Stellen eine Rechtsverletzung rügen, wird die Köstritzer Schwarzbierbrauerei GmbH die Teilnehmer unverzüglich informieren und ihnen die Möglichkeit geben, auf die Rechtsverteidigung angemessen Einfluss zu nehmen. Die Teilnehmer stellen die Köstritzer Schwarzbierbrauerei GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, und zwar einschließlich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung. Letztere sind auch zu erstatten, wenn die Köstritzer Schwarzbierbrauerei GmbH von staatlichen Stellen in Anspruch genommen wird. Diese Freistellungen gelten nicht, wenn die Teilnehmer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hatten.
- Die Köstritzer Schwarzbierbrauerei GmbH wird dafür sorgen, dass die Aufnahme nach Ende der Lizenzzeit über die hier lizenzierte Website nicht mehr abrufbar sein wird (Stand: 18. November 2011)
c) Verpflichtungen der Gewinner
- Der oder die Gewinner werden im Rahmen einer von der Köstritzer Schwarzbierbrauerei GmbH zu benennenden Live-Veranstaltung außerhalb des Wettbewerbs honorarfrei einen Live-Auftritt mit dem Sieger-Song erbringen.
- Die Teilnehmer (ab Top 11) erklären sich mit ihrer Vermarktung im Rahmen der Durchführung des Köstritzer Echolot einverstanden.
d) Datenschutzerklärung
- Die personenbezogenen Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz werden wir ausschließlich für die im Zusammenhang mit dieser Aktion erforderlichen Zwecke speichern, insbesondere zu Zwecken der Rechterklärung, Anmeldung und Abrechnung.
- Wenn Sie sich mit der Zusendung von Informationen über Köstritzer Aktionen einverstanden erklärt haben, werden wir die personenbezogenen Daten auch darüber hinaus speichern.














